Kostenrückerstattung

Als freiberufliche Heilmasseurin bin ich dazu berechtigt, nach Ärztlicher Verordnung zu behandeln, wodurch ein Teil der Kosten rückerstattet wird.

-Wahlarztmodus

 

Ärztliche Überweisung

Bei Beschwerden | Schmerzen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Dieser schreibt Ihnen eine Überweisung für Heilmassagen. Mit dieser Überweisung können Sie sehr gerne zu mir kommen. Termine nur nach telefonischer Vereinbarung! 

Am Ende bekommen Sie von mir eine Honorarnote der gesamten Therapien, diese können Sie gerne bar bezahlen oder überweisen. 
Die Rechnung zusammen mit Ihrer Überweisung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teil Rückerstattet.